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Das Kürzel DRM begleitet Konsumenten, seit digitale Güter den Massenmarkt erreicht haben. Das Digital Rights Management lässt sich mit der deutschen Bezeichnung "digitales Rechtemanagement" allerdings nur wohlwollend übersetzen, denn tatsächlich geht mit DRM oft der Verlust angestammter Konsumentenrechte einher.
Das Recht auf Privatkopie etwa besteht zwar nach wie vor und wird von den Rechteinhabern auch gern hervorgekramt, wenn es um die damit verbundene Besteuerung von Leerdatenträgern wie aktuell die Festplattenabgabe geht. De facto arbeitet die Unterhaltungs- und Rechteverwertungsindustrie aber seit Jahrzehnten daran, dieses unbequeme Recht zu beschneiden oder ganz auszulöschen: Denn die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, die dieses Recht auf private Vervielfältigung behindern, ist verboten - ein Grund, weshalb das Kürzel DRM für Kritiker auch für "digitale Rechteminderung" steht.